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   BFH, 30.06.1953 - V 59/52 S   

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https://dejure.org/1953,451
BFH, 30.06.1953 - V 59/52 S (https://dejure.org/1953,451)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1953 - V 59/52 S (https://dejure.org/1953,451)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1953 - V 59/52 S (https://dejure.org/1953,451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Einordnung von Remelted-Metallen bei der Umsatzsteuer - Steuerfreiheit des Erlöses aus der Verhüttung von Remelted-Zink zu Feinzink - Vorliegen einer Bearbeitung oder Verarbeitung durch einen Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 720
  • BStBl III 1953, 274
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 20.08.1934 - V A 272/34
    Auszug aus BFH, 30.06.1953 - V 59/52 S
    Der erkennende Senat ist zwar im Gegensatz zur Vorentscheidung und in Übereinstimmung mit dem Urteil des Reichsfinanzhofs V A 272/34 vom 20. August 1934 (Slg. Bd. 36 S. 345) nicht der Auffassung, daß Ausnahmevorschriften in jedem Fall eng auszulegen seien; § 29 UStDB 1938 wäre aber einer ausdehnenden Auslegung nur dann fähig, wenn der Wortlaut dieser Bestimmung in klar erkennbarer Weise dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck der Vorschrift zuwiderliefe.
  • RFH, 27.10.1939 - V 164/38
    Auszug aus BFH, 30.06.1953 - V 59/52 S
    zur Gruppe der privilegierten Industrieunternehmungen jedenfalls als Beweisanzeichen für die hier vertretene Auffassung zu werten (vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs V 164/38 vom 23. Oktober 1939, Reichssteuerblatt - RStBl. - 1940 S. 307).
  • BFH, 18.12.1957 - V 42/56 S

    Steuerliche Behandlung einer Einfuhr von Schwefelkies zum Entzug und zur

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil V 59/52 S vom 30. Juni 1953 (Slg. Bd. 57 S. 720, BStBl 1953 III S. 274) ausgesprochen, der allgemeine Grundsatz des § 12 Abs. 2 UStDB, wonach eine Bearbeitung oder Verarbeitung auch dann vorliege, wenn der Unternehmer sie durch einen anderen ausführen lasse, sei auch auf das Verhüttungsprivileg anzuwenden.

    Die Rechtsprechung (vgl. das oben angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953, Slg. Bd. 57 S. 720, BStBl 1953 III S. 274) und auch die Verwaltung (vgl. Herting, Deutsche Steuer-Zeitung 1937 S. 1051) haben den sogenannten gebrochenen Verhüttungsprozeß, bei dem mehrere Unternehmer an dem Vorgang beteiligt sind, seit je anerkannt.

    Aus dem oben angeführten Urteil V 59/52 S kann Gegenteiliges nicht entnommen werden; denn die dort ausgesprochene Versagung des Verhüttungsprivilegs ist entscheidend darauf gestützt, daß Remelted-Zink nicht als metallhaltiges Zwischenerzeugnis im Sinne des § 28 Abs. 2 Ziff. 12 Buchst. c UStDB 1938 anzusehen ist.

  • BFH, 04.10.1962 - V 241/59 U

    Anspruch auf additive Umsatzsteuerfreiheit von Zwischenerzeugnisse

    Diese Feststellung ermöglicht eine klare Abgrenzung der begünstigten von den nichtbegünstigten Erzeugnissen nach objektiven Merkmalen, wie es der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 274, Slg. Bd. 57 S. 720).
  • BFH, 30.06.1953 - V 61/51 S

    Steuerrechtliche Behandlung von Unternehmen, die gebrauchte Fixierbadlösungen

    Daß der Verhüttungsvorgang hier auf zwei verschiedene Unternehmen, den Bf., der die Aufbereitung des Zwischenerzeugnisses vornimmt, und seine Abnehmer, die die weitere Verhüttung auf Feinsilber besorgen, entfällt, steht, da im übrigen alle Voraussetzungen für die Anwendung des Verhüttungsvorrechts gegeben sind, der Steuerfreiheit der Lieferungen nicht entgegen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953).
  • BFH, 10.09.1959 - V 32/57 U

    Voraussetzungen des Sonderfalles einer Leistung im Sinne des § 8 der

    Der Grundsatz des § 12 Abs. 2 UStDB, auf den sich die Stpfl. beruft, ist wohl ein allgemeiner Grundsatz des Umsatzsteuerrechts, wie der Senat an anderer Stelle ausgesprochen hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S. vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S 274, Slg. Bd. 57 S. 720); aber gerade im Falle des § 8 UStDB spricht es gegen die Anwendbarkeit dieser Vorschrift, wenn der Unternehmer die Herstellung nicht selbst ausführt.
  • BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U

    Anwendungsbereich des sogenannten Verhüttungsprivilegs nach § 4 Ziff. 4 UStG

    Es ist davon auszugehen, daß alle echten Verhüttungsvorgänge, bei denen Verhüttungsmaterialien der Ausgangsstoff und Metalle das Endergebnis sind, als besonders zugelassene Bearbeitungen oder Verarbeitungen im Sinne des § 30 Abs. 1 Ziff. 9 UStDB 1951 (§ 29 Abs. 1 Ziff. 6 UStDB 1938) anzusehen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 274, Slg. Bd. 57 S. 720).
  • BFH, 22.07.1954 - V 105/52 S

    Zerkleinern von Schrott als steuerlich schädliche Arbeit - Voraussetzungen des

    Im Streitfalle führt, da Schrott ein Verhüttungsmaterial im Sinne des § 28 Abs. 2 Ziff. 12 UStDB 1938 (§ 29 Abs. 2 Ziff. 13 UStDB 1951) ist, auch die Erwägung, daß das Zerkleinern als unerläßliche Vorbereitungsmaßnahme der Verhüttung Steuerfreiheit nach § 4 Ziff. 4 des Umsatzsteuergesetzes nur genießt, wenn die Maßnahme von der Hüttenindustrie, nicht aber vom Handel vorgenommen wird, zu dem gleichen, unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Ergebnis (vgl. das inzwischen veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953, Slg.Bd. 57 S. 720, BStBl. 1953 III S. 274).
  • BFH, 23.01.1964 - V 91/61 U

    Begriff des metallhaltigen Zwischenerzeugnisses

    Der Senat hat in dem Grundsatzurteil V 59/52 S vom 30. Juni 1953 (BStBl 1953 III S. 274, Slg. Bd. 57 S. 720) ausgeführt, daß Gegenstände, die eindeutig im § 29 Abs. 2 Ziff. 9 UStDB 1951 aufgeführt sind, nicht gleichzeitig unter die Ziff. 13 dieser Vorschrift fallen können.
  • BFH, 07.11.1963 - V 35/61 U

    Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung für als Förderbänder verwendete Stahlbänder

    Die dort genannten Gegenstände sind vielmehr grundsätzlich nach rein objektiven Merkmalen abzugrenzen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs V 211/55 U vom 30. Januar 1958, BStBl 1958 III S. 139, Slg. Bd. 66 S. 364, und V 59/52 S vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 274, Slg. Bd. 57 S. 720).
  • BFH, 17.09.1953 - V 116/52 U

    Versteuerung des Hohlkabelpreises - Beschaffung der Altmetalle als Hauptsachen

    Einmal kann nach dem im § 12 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen (UStDB) zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz, den der erkennende Senat in anderem Zusammenhang hervorgehoben hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1953 III S. 274), die Sache steuerlich nicht deshalb anders beurteilt werden, weil das beigestellte Material nicht unmittelbar zur Kabelherstellung verwendbar ist; denn nach diesem Grundsatz müssen die im Werklohn ausgeführten Arbeiten der Bgin.
  • BFH, 08.10.1981 - V R 80/76
    NV: Die Lieferung von Korund ist nicht nach § 4 Nr. 4 UStG 1951 von der Umsatzsteuer befreit, weil seine Herstellung aus Bauxit und Tonerde keine nach Buchst. k des Bearbeitungsverzeichnisses zur Freiliste 3 begünstigte Be- oder Verarbeitung ist, da keine Verhüttung auf ein Zwischenerzeugnis (zur Definition vgl. BFH-Urteile vom 23.1.64 V 91/61 U und vom 30.6.53 V 59/52 S) im Sinn der Freiliste 3 Buchst. c vorliegt.
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